Ine­sys

Das Ener­gie­kos­ten­dämp­fungs­pro­gramm (EKDP)

Eine Maß­nah­me der Bun­des­re­gie­rung zur Ent­las­tung von Indus­trie­be­trie­ben von hohen Energiekosten

Kre­feld, 08.07.2022

Im Zuge des rus­si­schen Angriffs­kriegs gegen die Ukrai­ne ist es zu einem star­ken Anstieg der Ener­gie­prei­se gekom­men. Die hohen Ener­gie­prei­se sind zudem ein wesent­li­cher Trei­ber für die Infla­ti­on, die für das Jahr 2022 auf 6,1 % pro­gnos­ti­ziert wird. Zusam­men mit den gestör­ten Lie­fer­ket­ten durch den Krieg, die Sank­tio­nen gegen Russ­land und die Coro­na Pan­de­mie beein­träch­ti­gen die hohen Ener­gie­prei­se die Wirt­schaft­lich­keit und Wett­be­werbs­fä­hig­keit der deut­schen Indus­trie erheb­lich. [1]

In vie­len Fäl­len wer­den die gestei­ge­nen Ener­gie­kos­ten der Unter­neh­men an die Kon­su­men­ten wei­ter gereicht. Die Bun­des­re­gie­rung plant daher, Haus­hal­te mit gerin­ge­rem Ein­kom­men zu ent­las­ten. Auch der Weg­fall der EEG-Umla­ge zum 01. Juli 2022 wird den Ansteig der Strom­prei­se (in gerin­gem Maß­ne) dämp­fen. Ins­ge­samt ist jedoch mit einer stei­gen­den Belas­tung für Haus­hal­te zu rech­nen, da nicht alle Preis­an­stie­ge durch den Staat aus­ge­gli­chen wer­den kön­nen. Unter­neh­men, die im inter­na­tio­na­len Wett­be­werb ste­hen, kön­nen die Preis­an­stie­ge jedoch nur bedingt an die Kun­den wei­ter geben. [1]

Wer wird gefördert?

Mit dem Ener­gie­kos­ten­dämp­fungs­pro­gramm (EKDP) sol­len beson­ders ener­gie- und han­dels­in­ten­si­ve Unter­neh­men zeit­lich befris­tet einen Zuschuss erhal­ten. Vor­be­halt­lich der bei­hil­fe­recht­li­chen Geneh­mi­gung durch die EU kön­nen Unter­neh­men einen nicht-rück­zah­lungs­pflich­ti­gen Zuschuss bean­tra­gen, wenn die Ener­gie­kos­ten min­des­tens 3 % des Pro­duk­ti­ons­wer­tes beträgt. För­der­fä­hig sind Antei­le der Strom- und Erd­gas­kos­ten im Zeit­raum vom 01.02. bis zum 30.09.2022. [2], [3]

Die För­de­rung wird in drei Stu­fen unter­teilt. Je nach Stu­fe wird die För­de­rung anhand eines Fak­tors indi­vi­du­ell auf Basis des Preis­an­stiegs und der Ener­gie­men­ge berech­net. Zusätz­lich gel­ten fol­gen­de monat­li­che Maxi­mal­be­trä­ge: [3]

Stu­fe 1          250.000 €

Stu­fe 2       3.125.000 €

Stu­fe 3       6.250.000 €

Antrag­stel­lung und Fristen

Die Antrag­stel­lung soll am Mit­te Juli 2022 über das ELAN K2-Por­tal mög­lich sein, über das auch die Beson­de­re Aus­gleichs­re­ge­lung bean­tragt wer­den kann. DIe Anträ­ge müs­sen kurz­fris­tig bis zum 31.08.2022 ein­ge­reicht wer­den. [2], [3]

Quel­len

[1] BMWK, Ener­gie­prei­se abfe­dern, https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2022/06/04-im-fokus-energiepreise-abfedern.html, Abge­ru­fen am 08.07.2022

[2] BBH, Das Ener­gie­kos­ten­dämp­fungs­pro­gramm star­tet durch, https://www.bbh-blog.de/alle-themen/energie/das-energiekostendaempfungsprogramm-startet-durch/, Abge­ru­fen am 08. Juli 2022

[3] BMWK , Richt­li­nie über die Gewäh­rung von Bil­lig­keits­leis­tun­gen zur tem­po­rä­ren
Kos­ten­dämp­fung des Erd­gas- und Strom­preis­an­stiegs

(„Ener­gie­kos­ten­dämp­fungs­pro­gramm“), https://www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/5558582/bfe78ee4c5cf1c4fd177711177015436/richtlinie-zuschussprogramm-kostendaempfung-pdf–data.pdf, Abge­ru­fen am 08.07.2022