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Das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP)
Eine Maßnahme der Bundesregierung zur Entlastung von Industriebetrieben von hohen Energiekosten
Krefeld, 08.07.2022
Im Zuge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ist es zu einem starken Anstieg der Energiepreise gekommen. Die hohen Energiepreise sind zudem ein wesentlicher Treiber für die Inflation, die für das Jahr 2022 auf 6,1 % prognostiziert wird. Zusammen mit den gestörten Lieferketten durch den Krieg, die Sanktionen gegen Russland und die Corona Pandemie beeinträchtigen die hohen Energiepreise die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie erheblich. [1]
In vielen Fällen werden die gesteigenen Energiekosten der Unternehmen an die Konsumenten weiter gereicht. Die Bundesregierung plant daher, Haushalte mit geringerem Einkommen zu entlasten. Auch der Wegfall der EEG-Umlage zum 01. Juli 2022 wird den Ansteig der Strompreise (in geringem Maßne) dämpfen. Insgesamt ist jedoch mit einer steigenden Belastung für Haushalte zu rechnen, da nicht alle Preisanstiege durch den Staat ausgeglichen werden können. Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, können die Preisanstiege jedoch nur bedingt an die Kunden weiter geben. [1]
Wer wird gefördert?
Mit dem Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) sollen besonders energie- und handelsintensive Unternehmen zeitlich befristet einen Zuschuss erhalten. Vorbehaltlich der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU können Unternehmen einen nicht-rückzahlungspflichtigen Zuschuss beantragen, wenn die Energiekosten mindestens 3 % des Produktionswertes beträgt. Förderfähig sind Anteile der Strom- und Erdgaskosten im Zeitraum vom 01.02. bis zum 30.09.2022. [2], [3]
Die Förderung wird in drei Stufen unterteilt. Je nach Stufe wird die Förderung anhand eines Faktors individuell auf Basis des Preisanstiegs und der Energiemenge berechnet. Zusätzlich gelten folgende monatliche Maximalbeträge: [3]
Stufe 1 250.000 €
Stufe 2 3.125.000 €
Stufe 3 6.250.000 €
Antragstellung und Fristen
Die Antragstellung soll am Mitte Juli 2022 über das ELAN K2-Portal möglich sein, über das auch die Besondere Ausgleichsregelung beantragt werden kann. DIe Anträge müssen kurzfristig bis zum 31.08.2022 eingereicht werden. [2], [3]

Quellen
[1] BMWK, Energiepreise abfedern, https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2022/06/04-im-fokus-energiepreise-abfedern.html, Abgerufen am 08.07.2022
[2] BBH, Das Energiekostendämpfungsprogramm startet durch, https://www.bbh-blog.de/alle-themen/energie/das-energiekostendaempfungsprogramm-startet-durch/, Abgerufen am 08. Juli 2022
[3] BMWK , Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur temporären
Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs
(„Energiekostendämpfungsprogramm“), https://www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/5558582/bfe78ee4c5cf1c4fd177711177015436/richtlinie-zuschussprogramm-kostendaempfung-pdf–data.pdf, Abgerufen am 08.07.2022
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Analyse, Optimierung und Beratung bei der Entwicklung Innovativer Energiesysteme